Einarbeitung einer Punktentlastung an Fußbettung ( oder Brandsohle ) mit Polstergummi und Abdeckung mit Leder.
Verordnung Einarbeitung einer Punktentlastung an Fußbettung oder Brandsohle, links, rechts oder Beidseits
Bemerkung Zur Entlastung des Fersensporns nur in Zusammenhang mit einer Längsgewölbestütze