Einseitige Sohlenerhöhung (innen oder
außen). Material dem vorhandenen Schuh angepaßt; Abdeckung durch neue
Laufsohle und Absatzangleichung durch neuen Absatzoberfleck.
Verordnung
Einseitige Sohlenerhöhung mit Absatzangleichung, links, rechts oder
beidseits, lateral oder medial,
... mm