Einseitige Sohlenerhöhung mit Absatzangleichung

 

Einseitige Sohlenerhöhung (innen oder außen). Material dem vorhandenen Schuh angepaßt; Abdeckung durch neue Laufsohle und Absatzangleichung durch neuen Absatzoberfleck.
 
Verordnung
Einseitige Sohlenerhöhung mit Absatzangleichung, links, rechts oder beidseits, lateral oder medial,
... mm

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